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Grundstückswert ermitteln: Was ist mein Grundstück wirklich wert?

Wer ein Grundstück verkaufen, vererben, teilen oder innerhalb der Familie übertragen möchte, stellt sich meist zuerst die Frage nach dem aktuellen Wert. Der Bodenrichtwert ist dafür eine wichtige Orientierung. Er ist jedoch nicht mit dem tatsächlich erzielbaren Verkaufspreis gleichzusetzen. Erst die genaue Betrachtung von Lage, Grundstücksgröße, Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit und aktueller Nachfrage ermöglicht eine realistische Einschätzung.

Als regionaler Immobilienmakler unterstütze ich Eigentümer in Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf, Wildau, Königs Wusterhausen und der näheren Umgebung dabei, den Bodenrichtwert richtig einzuordnen und daraus eine nachvollziehbare Einschätzung des möglichen Marktwertes abzuleiten.

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Grund und Boden innerhalb einer abgegrenzten Bodenrichtwertzone. Er wird in Euro je Quadratmeter angegeben und von den Gutachterausschüssen auf Grundlage tatsächlich abgeschlossener Grundstückskaufverträge ermittelt.

Innerhalb einer Bodenrichtwertzone werden Grundstücke zusammengefasst, deren Lage und Nutzungsmöglichkeiten im Wesentlichen vergleichbar sind. Der Bodenrichtwert bezieht sich daher nicht auf Ihr einzelnes Grundstück, sondern auf ein gedachtes Richtwertgrundstück mit bestimmten Eigenschaften.

Die amtlichen Bodenrichtwerte für Brandenburg können Sie kostenfrei im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Land Brandenburg einsehen. Dort lässt sich nach Adresse oder Katasterangaben suchen und eine amtliche Bodenrichtwertinformation als PDF abrufen.

Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche ist nicht automatisch der Verkaufspreis

Häufig wird der Bodenrichtwert einfach mit der Grundstücksfläche multipliziert. Das ergibt einen rechnerischen Ausgangswert, aber noch keinen verlässlichen Marktwert.

Beispiel: Ein Grundstück ist 1.000 m² groß und liegt in einer Zone mit einem Bodenrichtwert von 350 Euro je Quadratmeter. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Bodenwert von 350.000 Euro. Der tatsächlich erzielbare Kaufpreis kann jedoch höher oder niedriger liegen. Entscheidend ist, ob das Grundstück den Merkmalen des Richtwertgrundstücks entspricht und wie es konkret genutzt werden kann.

Welche Merkmale beeinflussen den Grundstückswert?

Bei einer individuellen Grundstücksbewertung sollten insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • genaue Lage und Qualität des unmittelbaren Wohnumfeldes
  • Grundstücksgröße, Breite, Tiefe und Zuschnitt
  • Zufahrt und Erreichbarkeit
  • Erschließung mit Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation
  • Bebauungsplan oder Zulässigkeit nach § 34 BauGB
  • mögliche Art und Größe der Bebauung
  • Bebauung in zweiter Reihe oder Teilbarkeit
  • vorhandene Gebäude und deren wirtschaftliche Nutzbarkeit
  • mögliche Abriss- und Entsorgungskosten
  • Baumbestand und örtliche Baumschutzbestimmungen
  • Altlasten, Bodenverhältnisse oder Kampfmittelverdacht
  • Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte oder andere Belastungen
  • Lärm, Fluglärm und sonstige Lageeinflüsse
  • aktuelle Nachfrage und Konkurrenzangebote

Die Bebaubarkeit kann den Wert entscheidend verändern

Zwei gleich große Grundstücke in derselben Straße können einen deutlich unterschiedlichen Marktwert besitzen. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Bebaubarkeit. Grundstücksbreite, Baugrenzen, Geschossigkeit, zulässige Grundfläche, Abstandsflächen und die gesicherte Erschließung beeinflussen, welche Nutzung tatsächlich möglich ist.

Bei großen Grundstücken ist zusätzlich zu prüfen, ob eine Teilung oder eine Bebauung in zweiter Reihe realistisch ist. Die Grundstücksfläche allein beantwortet diese Frage nicht. Auch eine Zufahrt, Leitungsführung und mögliche Rechte zugunsten der hinteren Teilfläche müssen berücksichtigt werden.

Wenn die zulässige Bebauung nicht eindeutig aus einem Bebauungsplan hervorgeht, kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. Eine belastbarere Aussage zur Bebaubarkeit kann die Vermarktung erleichtern und Kaufinteressenten zusätzliche Sicherheit geben.

Wie wirken sich Altbestand und Abrisskosten aus?

Ein vorhandenes Haus erhöht den Grundstückswert nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das Gebäude weiter genutzt, modernisiert oder sinnvoll erweitert werden kann. Bei stark sanierungsbedürftigen Gebäuden betrachten Kaufinteressenten häufig vor allem das Grundstück und berücksichtigen zusätzlich die voraussichtlichen Abriss- und Entsorgungskosten.

Besondere Baustoffe, schwer zugängliche Gebäude, Keller, Nebengebäude oder umfangreicher Bewuchs können die Kosten erhöhen. Deshalb sollte der Altbestand bei der Preisermittlung nicht pauschal bewertet werden.

Bodenrichtwerte in Zeuthen und Umgebung

Die Bodenrichtwerte unterscheiden sich zwischen den Gemeinden und teilweise auch innerhalb eines Ortes deutlich. In Zeuthen können beispielsweise normale Wohnlagen, Wassernähe und besondere Uferlagen verschiedenen Bodenrichtwertzonen angehören. Auch in Eichwalde, Schulzendorf, Wildau und Königs Wusterhausen sind die konkrete Zone und deren wertbestimmende Merkmale entscheidend.

Orientierungswerte zum Stichtag 1. Januar 2026

OrtBodenrichtwert für typische WohnbauflächenHinweis
Zeuthen300 bis 500 Euro/m²durchschnittliches Niveau 411 Euro/m²; besondere Uferlagen bis 1.000 Euro/m²
Eichwalde350 Euro/m²einheitliches Niveau der ausgewerteten Wohnbauflächen
Schulzendorf310 Euro/m²maßgeblich bleibt die konkrete Bodenrichtwertzone
Wildau300 Euro/m²Ortsteile und Nutzungsarten können abweichen
Königs Wusterhausen410 Euro/m²Wert für die typische Wohnlage der Stadt; Ortsteile können abweichen

Stand: Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026. Die Angaben dienen der ersten Orientierung. Für das einzelne Grundstück sind die im BORIS-Portal ausgewiesene Zone, deren Grundstücksmerkmale und die konkrete Nutzbarkeit entscheidend.

Für eine erste Prüfung sollten daher immer die genaue Adresse, der aktuelle Stichtag und die Beschreibung des zugehörigen Richtwertgrundstücks herangezogen werden. Ältere Internetangaben oder pauschale Durchschnittswerte für eine ganze Gemeinde können zu erheblichen Fehleinschätzungen führen.

So ermittle ich einen realistischen Grundstückswert

Eine persönliche Einschätzung beginnt mit der Prüfung der vorhandenen Unterlagen und einer Besichtigung des Grundstücks. Dabei betrachte ich nicht nur den Bodenrichtwert, sondern auch die konkreten Eigenschaften, die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, aktuelle Vergleichsangebote und die Nachfrage in der Region.

Je nach Ausgangssituation können zusätzlich eine Flurkarte, ein Grundbuchauszug, ein Bebauungsplan, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis oder eine Bauvoranfrage erforderlich sein. Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung und eine ehrliche Erläuterung, welche Faktoren den möglichen Verkaufspreis beeinflussen.

Häufige Fragen zum Grundstückswert

Ist der Bodenrichtwert verbindlich?

Nein. Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierung und kein verbindlicher Verkaufspreis für ein einzelnes Grundstück.

Kann ein Grundstück über dem Bodenrichtwert verkauft werden?

Ja. Eine besonders gute Lage, günstige Bebaubarkeit, ein vorteilhafter Zuschnitt oder starke Nachfrage können einen höheren Preis ermöglichen. Ebenso können Nachteile zu Abschlägen führen.

Welcher Stichtag ist maßgeblich?

Für eine aktuelle Einschätzung sollte grundsätzlich der jüngste verfügbare Bodenrichtwert verwendet werden. Für steuerliche, erbrechtliche oder zurückliegende Bewertungsstichtage kann dagegen ein älterer Stichtag erforderlich sein.

Was benötige ich für eine erste Einschätzung?

Hilfreich sind die genaue Anschrift, Grundstücksgröße, Flurkarte, Angaben zur vorhandenen Bebauung und – soweit vorhanden – Informationen zur Erschließung und Bebaubarkeit.

Grundstückswert persönlich einschätzen lassen

Sie kennen den Bodenrichtwert, sind aber unsicher, welcher Verkaufspreis für Ihr Grundstück realistisch ist? Gern prüfe ich die Lage, die Grundstücksmerkmale und die aktuelle Marktsituation. Auch bei einem geerbten, bebauten oder möglicherweise teilbaren Grundstück erhalten Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Einschätzung.

Öffnen Sie das Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage oder rufen Sie mich unter 033762 / 820935 an.