Geisler-Immobilien

Willkommen bei Geisler-Immobilien! Ihr kompetenter Partner für Immobilien und Energieberatung.

Wir freuen uns, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen!

Sie suchen verlässliche Informationen rund um Immobilien oder möchten sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Energieberatung informieren? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf dieser Website habe ich für Sie eine Vielzahl aktueller und relevanter Inhalte zusammengestellt, um Sie umfassend und praxisnah zu unterstützen.
Die steigenden Energiekosten und der Klimawandel machen energieeffizientes Handeln unverzichtbar. Als zertifizierter Energieberater biete ich Ihnen auf dieser Seite aktuelle Informationen und praktische Tipps zu:
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie individuelle Beratung? Ich stehe Ihnen gerne zur Seite! Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich direkt an. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Anliegen – ob bei der Immobilienvermarktung, energetischen Sanierung oder in anderen Bereichen.
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!

Neuerungen beim Energieausweis!

Der Energieausweis ist ein wesentliches Dokument, das Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Seit dem 1. Mai 2021 gibt es neue Vorschriften, die Eigentümer und Interessenten kennen sollten.

CO2-Emissionen im Fokus

Neu ausgestellte Energieausweise müssen nun detaillierte Informationen über die CO2-Emissionen des Gebäudes enthalten. Bei Bedarfsausweisen basiert diese Angabe auf dem Primärenergiebedarf, während Verbrauchsausweise die tatsächlichen Verbrauchswerte heranziehen.

Detaillierte energetische Qualität

Eigentümer sind verpflichtet, die energetische Qualität ihrer Gebäude genau anzugeben. Dies umfasst auch Informationen zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen und den Terminen der nächsten Untersuchungen.

Vor-Ort-Prüfung und Fotobewertung

Die Vor-Ort-Prüfung bleibt für Bedarfsausweise essenziell, jedoch sind nun auch Fotos als Bewertungsgrundlage zulässig, sofern sie ausreichend sind, um Modernisierungsempfehlungen abzuleiten.

Verantwortung für Daten

Eigentümer, die Daten für die Erstellung des Ausweises bereitstellen, tragen die Verantwortung für deren Korrektheit. Aussteller des Energieausweises müssen diese Daten zusätzlich überprüfen.

Vorlage bei Neuvermietung

Bei einer Neuvermietung ist der Energieausweis spätestens zur Besichtigung vorzulegen. Bestehende Mieter haben jedoch keinen Anspruch auf Einsicht.

Gültigkeit und Registriernummer

Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Seit 2014 ist zudem eine Registriernummer erforderlich, die von Behörden für Stichprobenkontrollen genutzt wird.