CO2-Emissionen im Fokus
Neu ausgestellte Energieausweise müssen nun detaillierte Informationen über die CO2-Emissionen des Gebäudes enthalten. Bei Bedarfsausweisen basiert diese Angabe auf dem Primärenergiebedarf, während Verbrauchsausweise die tatsächlichen Verbrauchswerte heranziehen.
Detaillierte energetische Qualität
Eigentümer sind verpflichtet, die energetische Qualität ihrer Gebäude genau anzugeben. Dies umfasst auch Informationen zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen und den Terminen der nächsten Untersuchungen.
Vor-Ort-Prüfung und Fotobewertung
Die Vor-Ort-Prüfung bleibt für Bedarfsausweise essenziell, jedoch sind nun auch Fotos als Bewertungsgrundlage zulässig, sofern sie ausreichend sind, um Modernisierungsempfehlungen abzuleiten.
Verantwortung für Daten
Eigentümer, die Daten für die Erstellung des Ausweises bereitstellen, tragen die Verantwortung für deren Korrektheit. Aussteller des Energieausweises müssen diese Daten zusätzlich überprüfen.
Vorlage bei Neuvermietung
Bei einer Neuvermietung ist der Energieausweis spätestens zur Besichtigung vorzulegen. Bestehende Mieter haben jedoch keinen Anspruch auf Einsicht.
Gültigkeit und Registriernummer
Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Seit 2014 ist zudem eine Registriernummer erforderlich, die von Behörden für Stichprobenkontrollen genutzt wird.