Es gibt drei Hauptnachrüstpflichten:
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen.
- Dämmung der obersten Geschossdecken, wenn sie nicht bereits gedämmt sind.
- Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.
Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, um diese Vorgaben umzusetzen.
In der Regel sind Häuser betroffen, die vor 2002 gebaut wurden.
Investitionen in energetische Maßnahmen sind auch wirtschaftlich sinnvoll, da sie Heizkosten reduzieren und den Wohnkomfort erhöhen.
Der Sanierungsbedarf in Deutschland ist hoch, wobei etwa 70% der Häuser energetisch nicht optimal sind.
Energetische Nachrüstungen werden oft staatlich gefördert, und es gibt spezifische Vorgaben für die Dämmung von Leitungen, Armaturen und Geschossdecken.