Geisler-Immobilien

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Sie suchen verlässliche Informationen rund um Immobilien oder möchten sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Energieberatung informieren? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf dieser Website habe ich für Sie eine Vielzahl aktueller und relevanter Inhalte zusammengestellt, um Sie umfassend und praxisnah zu unterstützen.
Die steigenden Energiekosten und der Klimawandel machen energieeffizientes Handeln unverzichtbar. Als zertifizierter Energieberater biete ich Ihnen auf dieser Seite aktuelle Informationen und praktische Tipps zu:
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Mietvertrag Kündigung - Angabe von Härtefall

Ein Härtefall liegt in der Regel vor, wenn der Mieter aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nachweisen kann, dass ein Umzug ihm oder seiner Familie erheblichen Schaden zufügen würde.

Die Wirksamkeit einer Härtefallanfechtung erfordert, dass der Mieter die Gründe für den Härtefall klar und ausführlich darlegt. Die Absicht hinter dieser Regelung ist es, dem Vermieter so früh wie möglich Klarheit über die Situation des Mieters zu verschaffen und ihm die Möglichkeit zu geben, entsprechend zu handeln. In einem realen Fall legte ein Mieter, der in einer etwa 75 m2 großen Wohnung wohnte, eine Härtefallanfechtung gegen die Kündigung seines Vermieters wegen Eigenbedarfs vor. In seinem Schreiben erklärte der Mieter, dass er aufgrund einer schweren Krankheit in der Nähe seines behandelnden Arztes sei, der sich in der unmittelbaren Umgebung. Der Vermieter hielt diese Begründung nicht für ausreichend, um einen Härtefall darzustellen. Bei der Anfechtung einer Kündigung wegen Härtefalls muss der Mieter grundsätzlich die Person, die den Härtefall erleidet, benennen und insbesondere darlegen, die einen Umzug unzumutbar machen. Die Richter entschieden im oben genannten Fall, dass das Schreiben des Mieters diese Informationen enthielt