Geisler-Immobilien

Willkommen bei Geisler-Immobilien! Ihr kompetenter Partner für Immobilien und Energieberatung.

Wir freuen uns, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen!

Sie suchen verlässliche Informationen rund um Immobilien oder möchten sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Energieberatung informieren? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf dieser Website habe ich für Sie eine Vielzahl aktueller und relevanter Inhalte zusammengestellt, um Sie umfassend und praxisnah zu unterstützen.
Die steigenden Energiekosten und der Klimawandel machen energieeffizientes Handeln unverzichtbar. Als zertifizierter Energieberater biete ich Ihnen auf dieser Seite aktuelle Informationen und praktische Tipps zu:
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie individuelle Beratung? Ich stehe Ihnen gerne zur Seite! Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich direkt an. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Anliegen – ob bei der Immobilienvermarktung, energetischen Sanierung oder in anderen Bereichen.
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!

Hydraulischer Abgleich Teil 3

Der hydraulische Abgleich ist ein unverzichtbarer Schritt zur Optimierung Ihrer Heizungsanlage. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper im Gebäude die exakt benötigte Menge an Heizwasser erhält. Dies sorgt nicht nur für eine gleichmäßige Wärmeverteilung, sondern reduziert auch den Energieverbrauch und die Heizkosten.

Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich variieren je nach Gebäudegröße und Heizsystem. In der Regel liegen sie zwischen 300 und 800 Euro für ein Einfamilienhaus. Diese Investition amortisiert sich oft innerhalb weniger Jahre durch Heizkostenersparnisse.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Förderprogramme, die die Kosten erheblich reduzieren können. Zum Beispiel unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den hydraulischen Abgleich finanziell. Je nach Maßnahme und Gesamtsanierungskonzept kann ein erheblicher Teil der Kosten erstattet werden. Auch regionale Förderungen sind verfügbar. Wir empfehlen, sich bei den zuständigen Energieberatungsstellen oder örtlichen Förderbanken über aktuelle Angebote zu informieren.

Gesetzliche Anforderungen ab 1.10.2024

Seit dem 1.10.2024 müssen ältere Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger auf Optimierung geprüft werden (§ 60b GEG). Hier gelten folgende Fristen:

Eine Heizungsanlage, die nach dem 30.9.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.

Eine Heizungsanlage, die vor dem 1.10.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30.9.2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.