Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich variieren je nach Gebäudegröße und Heizsystem. In der Regel liegen sie zwischen 300 und 800 Euro für ein Einfamilienhaus. Diese Investition amortisiert sich oft innerhalb weniger Jahre durch Heizkostenersparnisse.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Förderprogramme, die die Kosten erheblich reduzieren können. Zum Beispiel unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den hydraulischen Abgleich finanziell. Je nach Maßnahme und Gesamtsanierungskonzept kann ein erheblicher Teil der Kosten erstattet werden. Auch regionale Förderungen sind verfügbar. Wir empfehlen, sich bei den zuständigen Energieberatungsstellen oder örtlichen Förderbanken über aktuelle Angebote zu informieren.
Gesetzliche Anforderungen ab 1.10.2024
Seit dem 1.10.2024 müssen ältere Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger auf Optimierung geprüft werden (§ 60b GEG). Hier gelten folgende Fristen:
Eine Heizungsanlage, die nach dem 30.9.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
Eine Heizungsanlage, die vor dem 1.10.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30.9.2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.