Geisler-Immobilien

Willkommen bei Geisler-Immobilien! Ihr kompetenter Partner für Immobilien und Energieberatung.

Wir freuen uns, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen!

Sie suchen verlässliche Informationen rund um Immobilien oder möchten sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Energieberatung informieren? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf dieser Website habe ich für Sie eine Vielzahl aktueller und relevanter Inhalte zusammengestellt, um Sie umfassend und praxisnah zu unterstützen.
Die steigenden Energiekosten und der Klimawandel machen energieeffizientes Handeln unverzichtbar. Als zertifizierter Energieberater biete ich Ihnen auf dieser Seite aktuelle Informationen und praktische Tipps zu:
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie individuelle Beratung? Ich stehe Ihnen gerne zur Seite! Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich direkt an. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Anliegen – ob bei der Immobilienvermarktung, energetischen Sanierung oder in anderen Bereichen.
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!

Wichtige Informationen zum Energieausweis

Energieausweise sind Pflicht beim Verkauf oder Vermietung einer Immobilien. Sie sollen dem Käufer und Mieter die Möglichkeit bieten, die Energiekosten für verschiedene Immobilien vergleichbar zu machen.

  • Wann muss ein Energieausweis erstellt werden?
    Für Neubauten generell und wenn eine bestehende Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder geleast wird.
     
  • Wann gilt der Bedarfsausweis und wann der Verbrauchsausweis?
    Bei Neubauten gilt generell der bedarfsorientierte Energieausweis. Wohngebäude im Bestand mit weniger als fünf Wohneinheiten, egal welches Baujahr, gilt Wahlfreiheit.
     
  •  Werden Bußgelder verhängt?
    Bei Nichteinhaltung der EneV liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die gesetzliche Grundlage der EneV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), sieht Bußgelder bis zu 15.000,00 € vor.

  • Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
    10 Jahre! Auch schon bestehende Energieausweise!

  • Welche Pflichtangaben gelten für Immobilienanzeigen?
    Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweises
    Der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
    Die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes (nicht Warmwasser)
    Die im Energieausweis genannte Baujahr und die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse