Geisler-Immobilien

Willkommen bei Geisler-Immobilien! Ihr kompetenter Partner für Immobilien und Energieberatung.

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Sie suchen verlässliche Informationen rund um Immobilien oder möchten sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Energieberatung informieren? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf dieser Website habe ich für Sie eine Vielzahl aktueller und relevanter Inhalte zusammengestellt, um Sie umfassend und praxisnah zu unterstützen.
Die steigenden Energiekosten und der Klimawandel machen energieeffizientes Handeln unverzichtbar. Als zertifizierter Energieberater biete ich Ihnen auf dieser Seite aktuelle Informationen und praktische Tipps zu:
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie individuelle Beratung? Ich stehe Ihnen gerne zur Seite! Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich direkt an. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Anliegen – ob bei der Immobilienvermarktung, energetischen Sanierung oder in anderen Bereichen.
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Welche Grundsätze gelten für die Berechnung der Miete für Einfamilienhäuser?

Der Mietspiegel gibt sowohl für Vermieter als auch für Mieter die Möglichkeit, die Miethöhe zu überprüfen oder nach allgemeingültigen Grundsätzen zu gestalten. Möchte der Vermieter für sein Wohnobjekt eine höhere Miete, muss er dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen stellen. Ohne klare Vorgaben darf er die Miete jedoch nicht ohne Weiteres erhöhen.

Grundsätzlich steht es dem Vermieter frei zu entscheiden, welches Begründungsmittel er hinsichtlich der geforderten Mieterhöhung anwendet (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten) Viele Mietspiegel weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten. Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Beschluss vom 26.04.2016 eine Entscheidung gefällt, dass wenn dem Mieter bei einer Mieterhöhung die Möglichkeit gegeben wird, dass Erhöhungsverlangen sachlich zu überprüfen, dass auch ein Mietspiegel eine Mieterhöhung rechtfertigen kann.