Geisler-Immobilien

Willkommen bei Geisler-Immobilien! Ihr kompetenter Partner für Immobilien und Energieberatung.

Wir freuen uns, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen!

Sie suchen verlässliche Informationen rund um Immobilien oder möchten sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Energieberatung informieren? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf dieser Website habe ich für Sie eine Vielzahl aktueller und relevanter Inhalte zusammengestellt, um Sie umfassend und praxisnah zu unterstützen.
Die steigenden Energiekosten und der Klimawandel machen energieeffizientes Handeln unverzichtbar. Als zertifizierter Energieberater biete ich Ihnen auf dieser Seite aktuelle Informationen und praktische Tipps zu:
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie individuelle Beratung? Ich stehe Ihnen gerne zur Seite! Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich direkt an. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Anliegen – ob bei der Immobilienvermarktung, energetischen Sanierung oder in anderen Bereichen.
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!

Gesetzliche Änderungen in der Immobilienbranche 2020 (Teil1)

Wir informieren, was sich im Jahr 2020 für Mieter, Vermieter, Eigentümer und Immobilienunternehmen verändert.

Mehr Wohngeld für niedrige Einkommen

  • Ist von der Größe des Haushalts, Einkommen u. der Miete/Belastung abhängig.

 

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum

  • § 35c EstG prozentualer Abzug der Steuerschuld in einem Zeitraum von 10 Jahren
  • Fördermaßnahmen werden für Wärmedämmung, Fenster, Lüftungsanlagen, Heizungsanlagen und Systeme zur energetischen Betriebs- u. Verbrauchsoptimierung
  • Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Aufwendungen je Objekt (max. 40.000 €)

 

Betrachtungszeitraum für die Ortsübliche Miete verlängert

  • Der Betrachtungszeitraum wurde von vier auf 6 Jahre verlängert.

 

Anspruch auf Förderung durch Baukindergelt läuft aus.

  • Seit dem 18.September 2018 für den Bau oder kauf eines Einfamilienhauses oder Eigentumswohnung einen Zuschuss von 1.200 € je Kind und Jahr (10 Jahre) zu bekommen.

 

Mietpreisbremse wird verschärft

  • Verlängerung der Geltungsdauer für fünf Jahre, bis längstens zum 31. Dezember 2025

 

Härteres Vorgehen gegen Mietwucher geplant.

  • Anforderungen an eine Mietpreisüberhöhung soll reduziert werden
  • Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 €