Geisler-Immobilien

Willkommen bei Geisler-Immobilien! Ihr kompetenter Partner für Immobilien und Energieberatung.

Wir freuen uns, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen!

Sie suchen verlässliche Informationen rund um Immobilien oder möchten sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Energieberatung informieren? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf dieser Website habe ich für Sie eine Vielzahl aktueller und relevanter Inhalte zusammengestellt, um Sie umfassend und praxisnah zu unterstützen.
Die steigenden Energiekosten und der Klimawandel machen energieeffizientes Handeln unverzichtbar. Als zertifizierter Energieberater biete ich Ihnen auf dieser Seite aktuelle Informationen und praktische Tipps zu:
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie individuelle Beratung? Ich stehe Ihnen gerne zur Seite! Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich direkt an. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Anliegen – ob bei der Immobilienvermarktung, energetischen Sanierung oder in anderen Bereichen.
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!

Das neue Gebäudeenergiegesetz! (GEG)

Am 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Es löst das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz ab.

Ab 2026 dürfte dann Ölheizungen in Bestands- und Neubauten nur noch eingebaut werden, wenn ein Teil der Wärmeversorgung auch über erneuerbare Energien sichergestellt wird oder ein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Bestehende Öl- oder Gasheizung dürfen nicht weiter betrieben werden, wenn sie vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden. Das bedeutet, eine maximale Laufzeit von älteren Öl- und Gasheizungsanlagen von 30 Jahren besteht weiterhin. Ausnahmeregelungen gibt es hier jedoch für Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen mit einem höheren Wirkungsgrad.  Sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen sollen erst im Jahr 2023 die derzeit geltenden Anforderungen überprüft werden, so lange ändern sich die Vorgaben die in der EnEV festgeschrieben sind nicht. Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energieausweises ist jetzt der Verkäufer oder Makler verpflichtet ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater anzubieten. Die verpflichtende Energieberatung gilt sowohl bei Kauf oder bei einer umfassenden Sanierung einer Immobilie.