Geisler-Immobilien

Erfolgreich verkaufen: Marktanalysen und Informationen für Immobilienverkäufer

Wir bieten eine Reihe von Dienstleistungen an, die speziell darauf abgestimmt sind, Verkäufern zu helfen, ihre Immobilien effektiv zu vermarkten und zu verkaufen. Dazu gehören:

1. Immobilienbewertungen: Wir bieten genaue und zuverlässige Immobilienbewertungen an, die auf aktuellen Marktbedingungen und -trends basieren.

2. Marktberichtsauswertungen: Unsere Experten analysieren und interpretieren Marktberichte, um Ihnen ein klares Bild von den aktuellen Marktbedingungen und -trends zu geben.

Geisler Immobilien - Analyse vom Experten

Eine Marktanalyse ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden Immobilienverkäufer.

Wir untersuchen verschiedene Aspekte des Marktes. Sie liefert wichtige Informationen über den aktuellen Zustand des Marktes, der Anzahl der zum Verkauf stehenden Immobilien und der durchschnittlichen Zeit auf dem Markt. Mit unserer detaillierten Marktanalyse können Sie den besten Preis für Ihre Immobilie erzielen

Darüber hinaus bieten wir spezifische Ratschläge und Tipps für Verkäufer in diesen Regionen an.

Ratschläge und Tipps für Verkäufer

In unserem Blog finden Sie eine Fülle von Ratschlägen und Tipps für Immobilienverkäufer. Von der Vorbereitung Ihrer Immobilie für den Verkauf bis hin zu Verhandlungstipps - wir haben alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihren Immobilienverkauf zum Erfolg zu machen.

Immobilienmarkttrends

Im zweiten Quartal 2023 sanken die Angebotspreise für Wohnungen in Deutschland weiter, allerdings mit einer Abschwächung des Rückgangs. Besonders interessant ist die Entwicklung in Berlin, wo die Preise im Vergleich zum Vorquartal konstant blieben (+0,1%).

Die Einfamilienhauspreise in Berlin fielen um -1%, was langsamer ist als in einigen anderen Top-7 Städten.

Trotz des allgemeinen Preisverfalls gibt es erste positive Preissignale auf Monatsebene. Nach einer Phase der Verunsicherung scheint der Markt sich neu auszurichten und eine neue Stabilität zu finden. Die angespannte Situation auf den Mietmärkten könnte sich weiter verschärfen, was zu einer Stabilisierung der Kaufpreise führen könnte.

aktuelle Informationen

Das neue Gebäudeenergiegesetz! (GEG)

Am 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Es löst das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz ab.

Ab 2026 dürfte dann Ölheizungen in Bestands- und Neubauten nur noch eingebaut werden, wenn ein Teil der Wärmeversorgung auch über erneuerbare Energien sichergestellt wird oder ein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Bestehende Öl- oder Gasheizung dürfen nicht weiter betrieben werden, wenn sie vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden. Das bedeutet, eine maximale Laufzeit von älteren Öl- und Gasheizungsanlagen von 30 Jahren besteht weiterhin. Ausnahmeregelungen gibt es hier jedoch für Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen mit einem höheren Wirkungsgrad.  Sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen sollen erst im Jahr 2023 die derzeit geltenden Anforderungen überprüft werden, so lange ändern sich die Vorgaben die in der EnEV festgeschrieben sind nicht. Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energieausweises ist jetzt der Verkäufer oder Makler verpflichtet ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater anzubieten. Die verpflichtende Energieberatung gilt sowohl bei Kauf oder bei einer umfassenden Sanierung einer Immobilie.